Schwerbehindertenrecht – Rechte in schwieriger Lebenssituation
Um einer Erkrankung gerecht zu werden und mögliche körperliche, seelische oder geistige Behinderungen wenigstens ansatzweise zu kompensieren, muss viel Zeit, Kraft und Mühe investiert werden. Der Gesetzgeber stattet behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 mit einer Vielzahl von Sonderrechten aus. Hierdurch sollen ein finanzieller Ausgleich geschaffen und eine berufliche Diskriminierung verhindert werden.
Zu diesen Rechten gehören unter anderem ein besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, ein gesondertes Rentenrecht, ein steuerlicher Nachteilsausgleich, ein Anspruch auf eine behindertengerechte Beschäftigung, ein Diskriminierungsverbot sowie eine Beschäftigungspflicht von schwerbehinderten Arbeitnehmern. Praktisch relevant sind auch Fälle, in den die Zuerkennung eines Merkzeichens begehrt wird.
Der Umgang mit der Schwerbehinderung ist für die Betroffenen beschwerlich genug. Da soll die Durchsetzung Ihres guten Rechts keine zusätzliche Belastung darstellen. Denn: Juristische Konflikte mit Behörden, Ämtern und Arbeitgebern sind eine zusätzliche finanzielle, physische und psychische Last, der sich manch einer allein nicht gewachsen fühlt.